Ambulante Pflege

Ambulante Pflege kann eine große Hilfe für Betroffene und Angehörige sein. Egal, ob es sich um Altersschwäche oder Krankheiten handelt, ein Pflegedienst erleichtert die Arbeit ungemein. Vor allem, wenn die Angehörigen keine Zeit haben, sich 24/7 zu kümmern, kommt die Behandlungspflege zum Einsatz. So sind Angehörige entlastet und Betroffene professionell versorgt.

Was genau ist die ambulante Pflege?

Unter einem ambulanten Pflegedienst versteht man einen Dienst, der pflegebedürftige Personen und deren Angehörige unterstützt. Hierbei geht es vor allem darum, dass der Alltag für Angehörige einfacher gestaltet und geplant werden kann und die pflegebedürftige Person ausreichend versorgt ist. Je nach Pflegestadium sorgt der Pflegedienst für Körperpflege, Ernährung und fördert zudem die Bewegung. Auch Unterstützung bei der Führung des Haushalts sind möglich. Sind Medikamente erforderlich, kann dies auch von der Krankenkasse verordnet werden. So kommt der Pflegedienst nicht nur zum Waschen, sondern kann Verbände wechseln und Medikamente verabreichen. Für Angehörige ist dies sehr hilfreich, da auch offene Fragen zur Krankheit, den Medikamenten und der Pflege beantwortet werden können.

Wer übernimmt die Kosten für die ambulante Pflege?

Geht es um pflegebedürftige Personen, wird in verschiedene Grade unterteilt. Es gibt fünf unterschiedliche Pflegegrade. Der erste stellt keine Unterstützung durch die Pflegeversicherung, während die Leistungen mit aufsteigender Pflegeklasse immer höher werden. Die Leistungen liegen zwischen etwa 700 und 2100 Euro im Monat. Von diesen Leistungen hängt auch ab, was durch die ambulante Pflege alles erledigt werden kann. Sprich, ist die Haushaltsführung abgedeckt oder kommt der Pflegedienst nur zum Verbandswechsel vorbei?

Ebenfalls möglich ist, dass Betroffene von einem Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich Gebrauch machen können. Hier ist zu beachten, dass der Entlastungsbetrag nur in ersten Pflegegrad zu Leistungen der auf den Körper bezogenen Selbstversorgung bezogen werden kann.
Zu beachten ist, dass die Leistungen hier durch die Pflegekasse jedoch nicht immer vollständig abgedeckt werden und Angehörige oder pflegebedürftige Personen einen Teil selbst zahlen müssen.

Kann bei der Auswahl der Pflege mit entschieden werden?

Sowohl pflegebedürftige Personen, als auch Angehörige können bei der Zusammenstellung des Angebots mitentscheiden. Natürlich sind hier einige Punkte vorgegeben und es kann nicht willkürlich gewählt werden. Praktisch ist jedoch, dass das Leistungsangebot an den Tagesablauf der Angehörigen angepasst werden kann und somit die pflegebedürftige Person stets gut versorgt ist und die nötige Pflege erhält, wenn Angehörige arbeiten. Die ambulante Pflege kann somit ganz nach den Bedürfnissen der jeweiligen Personen gestaltet werden.

Was ist der Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Pflege?

Der grundlegende Unterschied beider Pflegearten besteht darin, dass die stationäre Pflege im Krankenhaus oder Pflegeheim stattfindet und die ambulante Pflege in den eigenen vier Wänden, was für die pflegebedürftige Person sehr viel angenehmer ist. Hier sollte jedoch von den Angehörigen sichergestellt werden, dass die Versorgung der pflegebedürftigen Person auch außerhalb der ambulanten Pflegezeiten gegeben ist. Der ambulante Pflegedienst kann, je nach Pflegegrad einige Stunden täglich sein oder aber als 24 Stunden Pflege funktionieren, was jedoch deutlich teurer ist. Für Angehörige und pflegebedürftige Personen ist wissenswert, dass der Pflegegrad über die Intensität der ambulanten Pflege entscheidet und somit auch die entstehenden Kosten variieren können.